IGeL-Leistungen sind Leistungen, die der Arzt in Rechnung stellt, weil sie von der Krankenkasse nicht gezahlt werden. IGeL ist dabei die Abkürzung für individuelle Gesundheitsleistungen. Das Problem: einige Leistungen sind durchaus sinnvoll, andere Leistungen verhelfen – wenn man ehrlich ist – nur dem Geldbeutel des Arztes. Aber nicht nur für den Patienten, auch für den Arzt ist es schwierig, das richtige Maß zwischen neutraler Beratung und ökonomischen Interessen zu bewahren.
Für den Patient ist es unmöglich, zwischen sinnvollen und unsinnigen Leistungen zu unterscheiden. Und prinzipiell vertraut man seinem behandelnden Arzt.
Eine durchaus sinnvolle IGeL-Leistung ist die Glaukomfrüherkennung (Grüner Star), die beim Augenarzt ca. 35 Euro kostet. Da der grüne Star die zweithäufigste Erblindungsursache ist, ist eine frühzeitige Therapie wichtig.
Sicher werden auch Leistungen angeboten, die nicht notwendig sind. In den letzen zwei Monaten wurden ca. 16 Millionen IGeL-Leistungen verkauft und über eine Milliarde Euro Umsatz erzielt. Der sog. „zweite Gesundheitsmarkt“ ist inzwischen für viele Arztpraxen ökonomisch notwendig, um zu überleben.
Wenn Sie als Patient unsicher sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, warum diese Leistung nicht bezahlt wird. Das hilft Ihnen, sich zu orientieren.