Sofortmaßnahme bei Sportverletzungen

Wer regelmäßig Sport treibt, geht auch immer ein gewisses Verletzungsrisiko ein. Viele Verletzungen lassen sich verhindern, indem man Überlastungen vermeidet, sich ausreichend aufwärmt, auf die richtige Sportausrüstung achtet und nicht trainiert, wenn man gesundheitlich angeschlagen ist. Aber auch wer all dies beachtet, ist nicht vor Verletzungen gefeit. Oft ist es einfach Pech. Die Sofortmaßnahmen, die man im Verletzungsfall ergreifen sollte, kann man sich genauso merken: mit der PECH-Regel.

P = Pause machen. Wer Schmerzen verspürt, muss sein Training sofort (!) beenden. Wer die Zähne zusammenbeißt und einfach weitermacht, riskiert nur eine Verschlimmerung und das wiederum zieht einen verlängerten Heilungsprozess nach sich.

E = Eis auflegen. Die verletzte Stelle sollte so schnell wie möglich gekühlt werden. Durch die Kälte verengen sich die Blutgefäße und der Stoffwechsel im Gewebe verlangsamt sich. Der betroffene Körperteil schwillt weniger an, Blutergüsse breiten sich nicht weiter aus. Außerdem lindert die Kühlung die Schmerzen. Achtung: Kältepackungen und Eisbeutel sollten nie direkt auf die Haut gelegt werden. Unterstützt werden kann die Kühlung durch verschiedene Arzneimittel wie Salben und Eisspray, die zusätzlich die Schmerzen lindern. Bei offenen Wunden dürfen keine Kältepackungen angewendet werden. Auch bei Muskelkrämpfen ist Kühlung keine geeignete Maßnahme.

C = Compression, also Druckverband anlegen. Der Kompressionsverband wird mit mäßiger Spannung fixiert und verhindert, dass es zu weiteren Blutungen kommt. Außerdem schont und stabilisiert er die verletzte Stelle.

H = Hochlagern. Anschließend sollte man versuchen, den verletzten Körperteil über Herzhöhe zu lagern. Der Rückfluss des Blutes wird verbessert und auch Schwellungen werden so verringert. Je nach Schwere der Verletzung sollte man den verletzten Körperbereich mehrere Stunden hochlagern. Auch im Verlauf des Heilungsprozesses sollte er immer wieder hochgelagert werden.

Die PECH-Regel ist eine effektive Erste-Hilfe-Maßnahme, die verhindert, dass sich Schmerzen verschlimmern und die zur Schadensbegrenzung beiträgt. Den Besuch beim Arzt kann sie nicht ersetzen.