Ein Arzt aus Soest, der viele Drogenabhängige uns psychisch Kranke behandelt, kann in gefährliche Situationen kommen. Der Arzt erklärte, dass es schon öfter bei Hausbesuchen mit Schusswaffen bedroht wurde.
Aus diesem Grund wollte der Arzt einen Waffenschein und ganz offiziell eine Pistole mit sich tragen. Der Landrat des Kreises Soest hatte diesen Antrag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat nun in einem Urteil die Auffassung des Mediziners unterstützt. Er darf künftig mit einer Pistole zum Hausbesuch.
Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Was mich da interessieren würde: Bekam er die Erlaubnis, weil die Drogenabhängigen so gefährlich waren, oder wegen der psychisch Kranken (wobei ich die gar nicht trennen würde) ?! Oder wurde da nicht differenziert und die Gefährlichkeit im Ganzen nur betrachtet ?
Das sind ja Zustände wie in Amerika.. Gewalt mit Gewalt bekämpfen, prima.
Wenn er Pech hat, richtet sich die Waffe gegen ihn selber. Einem nicht ausgebildeten Menschen reist man eine Waffe schnell aus der Hand. Außerdem wirk eine weitere Waffe nicht grade deescalierend.
Ich würde es auch für mindestens bedenklich halten, nicht Ausgebildete zu bewaffnen. Wie Simone schon schreibt, kann so eine Situation schnell eskalieren – Ärzte sind nun mal keine Polizisten…
Vielleicht hat sich der Arzt ja auch mehr ausgebildet, damit er nicht als kompletter Anfänger mit ner Waffe rumrennt?