Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, dass Akupunktur künftig nur bei Rücken- und Knieschmerzen von den Kassen bezahlt werden soll. Kopfschmerz- und Migränepatienten müssen künftig Akupunktur-Behandlungen selbst bezahlen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stößt bei Verbraucherverbänden auf herbe Kritik. Ärzte, die Akupunktur-Behandlungen abrechnen wollen, müssen künftig zusätzlich zur Akupunktur-Ausbildung auch eine schmerztherapeutische Ausbildung nachweisen.
Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen