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Unterschied zwischen Bürgerversicherung und Bürgerpauschale

Die Gesundheitspolitik streitet sich. Was ist sinnvoller? Die Bürgerversicherung oder die Bürgerpauschale. Wo liegt der Unterschied?

In den Medien ist die Gesundheitsreform täglich ein Thema. Das Ziel der Reform: Kosten sparen. Hier ein Versuch, die beiden diskutierten Modelle in einfachen Worten zu erläutern:

1. Die Bürgerpauschale oder auch Kopfpauschale
Jeder erwachsene Bürger zahlt – unabhängig von seinem Einkommen – einen pauschalen Versicherungsbeitrag, die sog. Kopfpauschale. Die Bürgerpauschale würde nach derzeitigem Stand etwa 200 Euro im Monat betragen. Die Bürgerpauschale (Kopfpauschale) wird insbesondere von der CDU unterstützt. Die Bürgerpauschale würde eine Grundversorgung der Versicherten gewährleisten. Die Arbeitgeber würden den Teil der Krankenversicherung, den sie bislang den Krankenkassen gezahlt haben, direkt dem Angestellten geben. Ziel ist, die Lohnnebenkosten zu senken. Personen mit geringen Einkommen sollen unterstützt werden. Alle Kinder sind automatisch versichert und bleiben beitragsfrei.

Die CSU dagegen plädiert für eine veränderte Form der Bürgerpauschale. Einen Teil des Versicherungsbeitrags soll über eine Pauschale entrichtet werden (110 Euro). Der zweite Teil des Krankenversicherungsbeitrags soll einkommensabhängig sein. Da sind sich CDU und CSU nicht einig.

2. Die Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung soll künfig auch für Selbständige, Freiberufler und Beamte verpflichtend sein. Zur Berechnung des Beitrags wird nicht nur der Lohn, sondern auch Zins- und Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Ziel ist es, vor allem mehr Menschen zu verpflichten, gesetzlich versichert zu sein. Damit erhofft man sich eine finanzielle Entlastung der Kassen. Im Gegensatz zur Bürgerpauschale sind die Versicherungsbeiträge weiterhin vom Lohn abhängig. Die Bürgerversicherung wird hauptsächlich von Rot-Grün unterstützt.

Verstanden?

Gesunde Ernährung schützt nicht vor Darmkrebs

Viel Obst und Gemüse essen, sich einfach gesund ernähren. Lange Zeit glaubten Ernährungsmediziner, dass eine balastoffreiche Ernährung vor Darmkrebs schützt. Neue Studien weisen darauf hin, dass das nicht der Fall ist. In einer Studie mit 700.000 Personen fand man heraus, dass Personen mit ballastoffreicher Ernährung genau so häufig an Darmkrebs erkranken wie Personen, die sich ballastoffarm ernähren.

Neben der Ernährung scheint ein normales Körpergewicht eine wichtige Rolle einzunehmen. Dennoch fördert eine gesunde Ernährung mit viel Bewegung ein normales Körpergewicht. Eine gesunde Ernährung trägt natürlich auch dazu bei, dass anderen Erkrankungen vorgebeugt wird.

Quelle: The Journal of the American Medical Association

Zweite Zahnarztmeinung – Marktplatz für Zahnarztleistungen

Eine neues Auktionportal verwundert die Gemüter. Zweite Zahnarztmeinung heißt es dort. Wer als Patient eine Zahnarztbehandlung plant und zum Zahnarzt geht, ist oft von den bevorstehenden Kosten überrascht. Der Marktplatz zweite Zahnarztmeinung bietet Patienten die Möglichkeit, ihre Zahnarztbehandlung bei einem anderen Zahnarzt günstiger zu erhalten.

Das Prinzip. Der Patient meldet sich an und stellt seinen Heil- und Kostenplan ein. Nun unterbieten sich Zahnärzte gegenseitig. Derjenige, der der bereit ist den niedrigsten Preis für die Zahnarztbehandlung zu bekommen, erhält den Zuschlag. Der Patient erhält einen Termin beim Zahnarzt, der die Auktion gewonnen hat und erhält die gleiche Zahnarztbehandlung zum niedrigeren Preis. Das ist die Theorie.

In der Praxis ist eine zweite Zahnarztmeinung sicher nicht schlecht. Aber der Patient hat keine Chance zu erkennen, ob es sich bei dem Zahnarzt auch um einen guten Zahnarzt handelt. Auf dem Marktplatz zweite Zahnarztmeinung ist es möglich, auch Zahnärzte zu bewerten. Der Marktplatz fällt und steht von der Akzeptanz der Zahnärzte. Bietet kein Zahnarzt, dann ist der Marktplatz auch ohne Chance.

Inwiefern nach der Auktion eine Verpflichtung besteht, die Behandlung auch bei dem ersteigerten Zahnarzt durchzuführen, ist nicht klar. Leider ist der Marktplatz derzeit überlastet. Ein hohes Patienteninteresse ist anzunehmen.

Zweite Zahnarztmeinung - Marktplatz

Hier gehts zum Marktplatz: Zweite Zahnarztmeinung

Stiftung Warentest – Einstellung des Heftes „Die andere Medizin“

Stiftung Warentest muss sein im September 2005 herrausgebrachtes Heft (Die andere Medizin – Alternative Heilmethoden für Sie bewertet) einstellen. Die DHU (Deutsche Homöopathie Union) hatte vor dem Landgericht Hamburg geklagt und Recht bekommen. Dabei ging es speziell um die Behauptung, dass das Präparat „Heuschnupfenmittel DHU“ ohne medizinschen Wirkungsnachweis ist. Im Gegenzug belegte die DHU (Deutsche Homöopathie Union), dass ein Wirkungsnachweis erbracht worden sei.

Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs wird in den meisten Fällen durch Viren verursacht. Die genaue Bezeichnung ist humanes Papillomavirus (HPV). Verantwortlich sind vor allem das humane Papillomavirus Typ 16 und das humane Papillomavirus Typ 18. Bei über 70 Prozent der Patienten mit Gebärmutterhalskrebs lassen sich diese beiden Viren nachweisen. Derzeit werden bereits zwei Impfstoffe zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs klinisch erprobt. Damit wäre es das erste Mal gelungen, eine Impfung zum Schutz vor Krebs zu entwickeln.

Der erste Impfstoff zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs ist von der Firma Sanofi-Pasteur MSD (Gardasil TM) entwickelt worden. Der zweite Impfstoff kommt von GlaxoSmithKline. Die Firma Sanofi-Pasteur MSD hat nun die Zulassung beantragt und bei der EU-Zulassungsbehörde eingereicht. Der Impfstoff der Firma Sanofi-Pasteur MSD (Gardasil TM) beugt auch Genitalwarzen vor, weil er sich gleichzeitig gegen die Typen 6 und 11 richtet.

Der Gebärmutterhalskrebs ist nach Brustkrebs die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache von jungen Frauen (im Alter zwischen 15 und 44). Jährlich sterben 15.000 Frauen an Gebärmutterhalskrebs.

Stevia rebaudiana – eine Alternative zum Zucker

Stevia rebaudiana ist eine Pflanze. Stevia wird auch als Süßblatt oder Honigkraut bezeichnet. Ursprünglich kommt sie aus Südamerika. Vor allem in Asien werden die Inhaltsstoffe der Stevia-Pflanze als Zuckerersatz verwendet. In Europa sind die Inhaltsstoffe der Stevia Pflanze als Lebensmittelzusatzstoff noch verboten. Im europäischen Raum wird Stevia nur in der Schweiz schon als Zuckerersatz genutzt . In den USA ist Stevia lediglich als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.

Die Stevia Pflanze kann eine Höhe von bis zu einem Meter erreichen. Warum ist diese Pflanze so interessant und hier erwähnenswert?

Stevia könnte in Zukunft den Zucker ersetzen. Sie hat nämlich viele positive Eigenschaften.

  • Stevia ist völlig kalorienfrei
  • Stevia ist zahnfreundlich
  • Stevia fängt schädliche Radikale ab und
  • Stevia ist süßer als Zucker!

Wenn die Inhaltsstoffe in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, könnte Stevia eine attraktive Alternative zum Zucker. Warten wir es ab. Die Zulassung in der EU scheint aber etwas steinig zu sein, da es im europäischen Raum noch keine Studien gibt, die die Pflanze als gesundheitlich unbedenklich einstufen. Das ist aber die Voraussetzung für eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff. In manchem Ländern wird die Stevia-Pflanze auch als Medizin eingenommen.

Interessante Links zu diesem Thema:
Wikipedia – Stevia rebaudiana

EU will kinderverträgliche Arzneimittel

Das Problem ist bekannt. Viele Arzneimittel, die Kindern gegeben werden, sind ursprünglich nicht für Kinder vorgesehen. Die Pharma-Industrie hat wenig Interesse, Arzeimittel auf die Verträglichkeit bei kleineren Patienten zu testen. So ist es in vielen Kliniken üblich, dass Kindern Arzneimittel gegeben werden, die für Ewachsene gedacht sind. Aber Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ihre eigenen Krankheit und ihren eigenen Stoffwechsel.

Die EU (Europäische Union) hat heute beschlossen, Anreize zu schaffen, damit künftig Arzneimittel auch darauf getestet werden, ob sie für Kiner verträglich sind. Anreize sind Geld für die Forschung. Für bereits zugelassene Arzneimittel können Hersteller eine Verlängerung des Patentschutzes beantragen, wenn sie nachträglich für Kinder zugelassen werden.

Die Kommision geht davon aus, dass die Verordnung 2007 in Kraft treten könnte.