Die Gesundheitspolitik streitet sich. Was ist sinnvoller? Die Bürgerversicherung oder die Bürgerpauschale. Wo liegt der Unterschied?
In den Medien ist die Gesundheitsreform täglich ein Thema. Das Ziel der Reform: Kosten sparen. Hier ein Versuch, die beiden diskutierten Modelle in einfachen Worten zu erläutern:
1. Die Bürgerpauschale oder auch Kopfpauschale
Jeder erwachsene Bürger zahlt – unabhängig von seinem Einkommen – einen pauschalen Versicherungsbeitrag, die sog. Kopfpauschale. Die Bürgerpauschale würde nach derzeitigem Stand etwa 200 Euro im Monat betragen. Die Bürgerpauschale (Kopfpauschale) wird insbesondere von der CDU unterstützt. Die Bürgerpauschale würde eine Grundversorgung der Versicherten gewährleisten. Die Arbeitgeber würden den Teil der Krankenversicherung, den sie bislang den Krankenkassen gezahlt haben, direkt dem Angestellten geben. Ziel ist, die Lohnnebenkosten zu senken. Personen mit geringen Einkommen sollen unterstützt werden. Alle Kinder sind automatisch versichert und bleiben beitragsfrei.
Die CSU dagegen plädiert für eine veränderte Form der Bürgerpauschale. Einen Teil des Versicherungsbeitrags soll über eine Pauschale entrichtet werden (110 Euro). Der zweite Teil des Krankenversicherungsbeitrags soll einkommensabhängig sein. Da sind sich CDU und CSU nicht einig.
2. Die Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung soll künfig auch für Selbständige, Freiberufler und Beamte verpflichtend sein. Zur Berechnung des Beitrags wird nicht nur der Lohn, sondern auch Zins- und Kapitaleinkünfte berücksichtigt. Ziel ist es, vor allem mehr Menschen zu verpflichten, gesetzlich versichert zu sein. Damit erhofft man sich eine finanzielle Entlastung der Kassen. Im Gegensatz zur Bürgerpauschale sind die Versicherungsbeiträge weiterhin vom Lohn abhängig. Die Bürgerversicherung wird hauptsächlich von Rot-Grün unterstützt.
Verstanden?