Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied, dass Akupunktur künftig nur bei Rücken- und Knieschmerzen von den Kassen bezahlt werden soll. Kopfschmerz- und Migränepatienten müssen künftig Akupunktur-Behandlungen selbst bezahlen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stößt bei Verbraucherverbänden auf herbe Kritik. Ärzte, die Akupunktur-Behandlungen abrechnen wollen, müssen künftig zusätzlich zur Akupunktur-Ausbildung auch eine schmerztherapeutische Ausbildung nachweisen.
Akupunktur als Kassenleistung nur bei Rücken- und Knieschmerzen
Das hört sich aber sehr nach Zweiklassen Medizin an. Warum wird das eine bezahlt und das andere nicht? Gerade im Fall von Migräne halte ich es für sehr sinnvoll.
Das ist einfach nicht nachzuvollziehen, wieso das eine bezahlt wird und wieso das andere nicht. Ich habe gerade heute wieder in der Sonntagszeitung einen Artikel über die Zwei-Klassen Medizin gelesen…